Die älteste Nachricht über den Aufenthalt von Juden stammt aus dem Jahr 1448. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt Cottbus baten den Kurfürsten Friedrich II (1412 - 1471), dem bereits in der Stadt lebenden Juden Jordan ein Wohnrecht zu ermöglichen. Der Landesherr stellte ihn daraufhin unter seinen Schutz. Dem folgte in den anschließenden Jahrzehnten die Ansiedlung weiterer jüdischer Familien.
Im Jahr 1510 kam es in der osthavelländischen Gemeinde Knoblauch zu einem einem Juden unterstellten Hostiendiebstahl. Von den Verfolgungen waren auch die, mittlerweile zu Sachsen gehörenden, Juden der Stadt Cottbus betroffen. All die Juden, die nicht vom Feuertod heimgesucht wurden, mussten den Kreis verlassen.
Kurfürst Joachim II. erkannte den bedeutenden Anteil der Juden am Handel und verkündete 1539, dass Juden mit sofortiger Wirkung wieder Zutritt zu seinen Landen, d.h. der Kurmark bekommen. Allerdings versuchten erst 1692 wieder, Juden in Cottbus zu leben. Auf der Grundlage eines Ediktes von 1671 beantragten sie ein Schutzprivileg für Cottbus. In besagtem Edikt hatte der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620 - 1688) die Aufnahme von 50 jüdischen Familien, die Wien nach judenfeindlichen Ausschreitungen verlassen mussten, genehmigt. Dieser Status hatte, über die Voraussetzung für eine Ansiedlung hinaus, jedoch nur formalen Charakter. Einen Schutz vor Übergriffen und Pogromen bot er nicht. Allerdings versuchte auch der Magistrat der Stadt immer wieder, den Handel treibenden Juden z.B. mit nachträglich auferlegten Steuern eine Ausübung ihres Gewerbes zu erschweren.
1740 wurden Frau Kayala Israel Pinkussin, ihr unverheirateter Bruder, sowie ihr Schwager mit seiner Familie in Cottbus amtlich registriert.
Aufgrund starker Diskriminierungen ließen sich erst zwischen 1806 und 1815 drei weitere jüdische Familien in der Stadt nieder. Sie fanden allerdings keine Glaubensbrüder mehr vor. Diese waren entweder verstorben oder zum Christentum übergetreten. Da Cottbus zu diesem Zeitpunkt zu Sachsen gehörte, galt in der Stadt der von Friedrich Wilhelm III. 1812 eingebrachte Erlass zur „Gleichstellung aller in den preußischen Ländern damals sich befindlichen eingesessenen Juden“ erst ab 1815 formal. Allerdings ist zu bemerken, dass es oftmals an Interesse mangelte, die 1772 erlassene sächsische Judenordnung, die eine Ansiedlung nur in Dresden und Leipzig erlaubte, konsequent durchzusetzen.
Diese Dekrete schützten, auch nach dem Cottbus wieder zu Preußen gehörte, nicht vor behördlicher Willkür und Schikanen. Ansprüche von Juden hinsichtlich einer Gleichstellung mit BürgerInnen christlichen Glaubens wurden in der Regel zu ihren Ungunsten entschieden.
Die erste Betstube befand sich 1811 im Hinterhaus eines Tuchmachers an der Mauerstraße und ist heute überbaut durch das Rathaus am Neumarkt. 1814 lebten 17 Juden in Cottbus.
Mit dem Jahr 1816 und der Zugehörigkeit zu Preußen, wuchs auch die jüdische Gemeinde langsam. Erst eine 1845 erlassene Gewerbeordnung ermöglichte eine uneingeschränkte Niederlassung, verhinderte aber ebenfalls eine andauernde wirtschaftliche Diskriminierung mit einer endlos scheinenden Bürokratie nicht. Probleme gab es allerdings kaum noch, wenn die Familienoberhäupter die Staatsbürgerschaft beantragt hatten und diesem Antrag stattgegeben wurde. So konnten jüdische Kinder städtische Schulen weitestgehend problemlos besuchen.
Im Jahr 1847 wurde von den Juden der Stadt und ihrer Umgebung beschlossen, die Bildung einer Jüdischen Gemeinde mit Kooperationsrechten in Angriff zu nehmen. Die Regierung des Bezirkes Frankfurt/Oder beauftragte am 26.12.1847 den Magistrat der Stadt Cottbus, die Bildung einer Synagogen - Gemeinde zu ermöglichen. Zu ihr sollten die Juden der Kreise Cottbus, Luckau, Calau und Spremberg gehören. Allerdings wurde erst 1853 die Gründung einer Synagogen-Gemeinde wieder forciert. Koordinationsschwierigkeiten führten dazu, dass wiederum drei Jahre vergehen mussten bevor die Wahl des Vorstandes der Gemeinde vollzogen wurde. 1858, nach mehrmaligen Änderungen des Status durch die Regierung, galt die Gemeinde als gegründet. 1866 gehörten ihr 31 Personen an, 1902 waren es bereits 90 Mitglieder.
Bereits im Jahr 1933 begann die systematische Ausbeutung, Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung jüdischer BürgerInnen in Deutschland durch die Nationalsozialisten. Allein in diesem Jahr wurden 315 Gesetze und Verordnungen zu ihrer Entrechtung erlassen. Des Weiteren gründete sich ebenfalls 1933 die ausschließlich für sog. „Judenangelegenheiten“ zuständige Ortspolizeibehörde Cottbus VI.
Am 31.03.1933 erschien im „Cottbuser Anzeiger“ der Boykottaufruf „Wer beim Juden kauft, ist ein Verräter am deutschen Volke“, der neben Lebensmittelläden auch sämtliche Büroräume jüdischer Rechtsanwälte, die Niederlassungen jüdischer Ärzte, Tuchversandgeschäfte etc. betraf und ab dem 01.04. 1933 gelten sollte. Darüber hinaus wurden zahlreiche Einbürgerungen, die zwischen 1918 und 1933 erfolgt waren, rückgängig gemacht. Die Betroffenen wurden zur Ausreise und zur Zahlung der damit verbundenen „Reichsfluchtsteuer“ gedrängt. Nicht zuletzt wurden jüdische Beamte, Ärzte, Studenten, Angestellte etc. gekündigt. Eine Erlaubnis für Marktstände wurde eingezogen oder nicht mehr verlängert.
Am 14.12.1936 erfolgte die Polizeiverordnung über die „Feststellung der Wahlberechtigten“ aller ansässigen „reichsdeutschen Nichtarier“ und sog. „Mischlinge“. Daraufhin wurde der damalige Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, eine Liste mit sämtlichen Mitgliedern der Gemeinde und ihrer Verwandten zu erstellen. Laut dieser Liste lebten zum damaligen Zeitpunkt 334 jüdische BürgerInnen in Cottbus, 87 Kinder, 128 Frauen, 119 Männer und 98 Menschen ohne deutschen Pass. Sie mussten sich im Wahlamt einfinden und einen Fragebogen ausfüllen.
Im Februar 1937 lebten 499 Juden in Cottbus. Viele von ihnen waren aus den umliegenden Gemeinden nach Cottbus geflohen, da sie darauf hofften, in einer größeren Stadt anonymer leben zu können. Gleichzeitig lief eine, von der Regierung gewollte Auswanderungswelle, unter Zahlung der geforderten „Reichsfluchtsteuer“, einhergehend mit Zwangsenteignungen von Häusern, Geschäften, Fabriken... So emigrierten am 01.10.1936 34 Juden, hauptsächlich nach Südafrika und Brasilien. Dies war verbunden mit einem immensen bürokratischen Aufwand, der immer wieder neue Unterlagen und Bescheinigungen erforderte. Nicht selten wurden AntragsstellerInnen vor Aushändigung ihres Visums oder Passes abtransportiert.
Am 28.10.1938 wurden aus Cottbus mindestens 38 Juden polnischer Herkunft abgeschoben.
Im Juni 1939 lebten noch 162 Juden in der Stadt. Ihnen standen ca. 50 bis 60 Wohnungen zur Verfügung, 10% davon hatten keine Kochgelegenheiten, nur zwei ein Bad.
In der sog. Reichspogromnacht am 09.11.1938 wurde das Elektrogeschäft Grünbaum in der Kaiserstraße (heute Breidscheidstr.) / Ecke Tiegelgasse geplündert und brannte aus. Die Haushaltswaren-, Leder- und Schuhgeschäfte in der Burgstraße wurden zerstört. Die Villa des Fabrikanten Bram / Samson brannte. Die Lederhandlung in der Wallstraße und weitere Geschäfte in der Bahnhofsstraße, der Lausitzer Straße, der Bismarkstraße (heutige Wernerstraße) wurden überfallen. Darüber hinaus drang der Mob in Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen ein. Die angetroffenen Juden wurden misshandelt und / oder verhaftet. Letzteres betraf 30 Personen, hauptsächlich wohlhabendere Männer, die alle nach Sachsenhausen deportiert wurden. Nachdem viele der Verhafteten ihr Vermögen dem deutschen Staat überschrieben hatten, wurden einige von ihnen schwer misshandelt entlassen.
Es wurden weitere Diskriminierungen durchgesetzt: Das tragen des Judensternes wurde zur Pflicht, die jüdische Bevölkerung wurde gezwungen, in sog. „Judenhäusern“ zusammenzuleben. In Cottbus befanden sich diese in der Münzstraße 42, Rossstraße 27, Kaiserstraße 5 (ausschließlich für alte Menschen), Mühlenstraße 37, Dresdener Str. 55 und Wallstraße 9. Zwangsarbeit und der systematische Abtransport in Konzentrations- und Vernichtungslager standen an der Tagesordnung.
Am 06.05.1940 erfolgt von der Gestapo in Frankfurt/Oder ein Rundschreiben, welches besagt:
1. Die Auswanderung sei auch trotz des begonnenen Krieges verstärkt zu betreiben, aber keine „wehr- und arbeitsfähigen Juden“ dürften ins europäische Ausland und auf keinen Fall ins europäische Feindesland auswandern.
2. Eine Auswanderung nach Palästina sei aus außenpolitischen Gründen unerwünscht.
Wahrscheinlich der Cottbuser Oberbürgermeister antwortete der Gestapo am 23.05.1940, dass nach Ausbruch des Krieges nur zwei Personen ausgewandert seien, eine nach Argentinien, die zweite nach Spanien. Seit 1936 hatten mehr als 2/3 der ansässigen Cottbuser Juden das Land verlassen, der verbleibende Rest versuchte es zwar, allerdings gelang es aus Mangel an Geld und / oder Kontakten nicht.
1942 lebten nur noch sehr wenige JüdInnen in Cottbus, sehr zurückgezogen und auf die Hilfe einiger Weniger angewiesen.12 von ihnen, d.h. zwei oder drei Familien mit ihren Kindern, erlebten 1945 die Befreiung. So genannte „Mischehen“ hatten sie vor der Deportation geschützt. Es ist nicht bekannt, dass jemand im Untergrund überleben konnte.